Kosten für meine Leistungen

Privatversicherte


Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte möglichst vorab bei Ihrer Krankenversicherung ob und in welcher Höhe ambulante Psychotherapie in Ihrem Tarif erstattet wird und bitten Sie um Zusendung der Antrags-unterlagen. Auf Anfrage schicke ich Ihnen gerne eine Checkliste für Fragen an Ihre Krankenversicherung. Mit meinen formellen Qualifkationen erfülle ich die Anforder-ungen der Kostenträger für die Kostenübernahme.

 

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung, gestaltet sich in der Regel jedoch problemlos. Die Abrechnung erfolgt verpflich-

tend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie im Erstgespräch.

 

Selbstzahler:innen


Sie können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie im Rahmen einer Privatbehandlung für Selbstzahler:innen oder einer Psychotherapie als Wunschleistung auch selbst übernehmen. Dann entfällt das komplette Antragsverfahren bei Ihrer Krankenversicherung.

 

Die Abrechnung für Selbstzahler:innen erfolgt verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und das Honorar wird nach vorheriger Vereinbarung direkt mit Ihnen abgerechnet. Eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

 

Da Beratung und Coaching keine Heilbehandlungen sind, werden die entsprechenden Kosten nicht von der gesetz-lichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Das Honorar wird nach vorheriger Vereinbarung direkt mit Ihnen abgerechnet.

Beihilfeberechtigte


Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den Beihilfestellen in der Regel problemlos erstattet. Informieren Sie Ihre Beihilfestelle vorab darüber, dass Sie eine ambulante Psychotherapie beginnen möchten und bitten Sie um Zusendung der erforderlichen Formblätter für die Beantragung.

 

Die Abrechnung in der Beihilfe erfolgt verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie im Erstgespräch.

 

Heilfürsorge: Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr


Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr können sich für eine Psychotherapie problemlos an Privatpraxen wenden. Die Abrechnung erfolgt dabei verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Informationen zu den entsprechenden Vereinbarungen der Bundespsychotherapeutenkammer mit den zuständigen Bundesministerien finden Sie hier: Bundespolizei und Bundeswehr.

 

Bitte kontaktieren Sie mich bei Fragen!